Allgemeine Reisebedingungen:

Sollte man aufgrund von Corona-bezogenen Einschränkungen die Reise nicht antreten  können, besteht die Möglichkeit die Reise kostenfrei auf einen späteren Termin umzubuchen. Der Zeitraum beruht sich hierbei auf innerhalb eines Kalenderjahres, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten. Relevante Einschränkungen wären z. B.:
- ein Lockdown, das das Reisen nicht gestattet
- Einreiseverbot nach Schweden 
!!! WIR EMPFEHLEN das Abschließen einer Reiserücktritt - Versicherung, die auch bei einer Corona Erkrankung oder einem positiven Covid 19-Test greift. Mittlerweile bieten die meisten Reiserücktritt Versicherungen diesen Punkt an.

I. BUCHUNG:

Buchungsanfragen können über das Buchungsformular gestellt werden. Erst mit der Anerkennung unserer AGB via Buchungsformular und der erbrachten Leistung der Anzahlung für die Reise wird die Buchung gültig. Eine verbindliche Buchung wird dem Reisenden schriftlich per E-Mail von LAPPLANDS DRAG bestätigt.

 

II. ZAHLUNG DES REISEPREISES:

Nach Reisevertragsschluss ist als Buchungsbestätigung eine Anzahlung

in Höhe von 20 % des gesamten Reisepreises fällig. Der restliche Betrag von 80% des Gesamtpreises ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt per Banküberweisung an LAPPLANDS DRAG zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung sofort fällig.

Bei nicht getätigter Zahlung des vollständigen Reisepreises kann LAPPLANDS DRAG die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern. LAPPLANDS DRAG ist berechtigt, die Reiseleistung zu verweigern, indem vom Vertrag zurückgetreten wird und Schadensersatz wegen Pflichtverletzung vom Reisenden verlangt wird, wenn der Reisende sich mit der Anzahlung oder mit dem restlichen Reisepreis in Verzug befindet und ihm erfolglos von LAPPLANDS DRAG schriftlich eine angemessene Frist zur Leistung /gesetzt worden war.

 

III. BUCHUNG EINZELREISENDER GÄSTE

LAPPLANDS DRAG wendet seit Jahren erfolgreich das Prinzip des "halben Doppelzimmers" an.

Das bedeutet, dass ein Gast bei uns sich gemeinsam eine Blockhütte mit einem weiteren

gleichgeschlechtlichen Gast teilt. Sollte kein gleichgeschlechtlicher Gast zu diesem Termin buchen, bezieht der allein reisende Gast automatisch unsere Jägerhütte. Die Jägerhütte ist unsere Alleinbucher-Hütte und sie steht auf dem Hauptplatz in der Nähe der Hunde.

Besteht man allerdings darauf eine Gästehütte alleine zu bewohnen, fällt ein EZ Zuschlag von 30% des Reisepreises an. Bitte direkt bei Buchung erfragen, ob zum erfragten Termin noch eine Hütte zur alleinigen Verfügung buchbar ist.

 

IV. VERTRAGLICHE LEISTUNGEN  -  LEISTUNGSÄNDERUNG:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in dem Reiseprospekt / Internetangebot der jeweiligen Touren von LAPPLANDS DRAG .

LAPPLANDS DRAG ist berechtigt, nach Abschluss des Reisevertrages notwendig gewordene Änderungen der gesamten Reise oder der einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen,

die nicht wider Treu und Glauben von LAPPLANDS DRAG herbeigeführt worden sind.

Dazu gehören wetterbedingte Änderungen, z.B. durch höhere Gewalt wie Schneemangel oder zu warmen Temperaturen für die Durchführung der Schlittenhundetouren laut Ausschreibung. Wetter und Witterung gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und sind nicht vorhersehbar. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Preisnachlass wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass der Mangel aufgrund von Hindernissen entstanden ist, die außerhalb der Macht des Veranstalters liegen (z.B. durch mangelndem Schnee) und die er zum Zeitpunkt der Vertragsschließung weder kennen konnte noch erwarten musste und deren Folgen er billigerweise weder vermeiden noch überwinden konnte.

 

V. UMBUCHUNG  -  ERSATZTEILNEHMER:
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter als Ersatzteilnehmer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung gem. § 651 b BGB). LAPPLANDS DRAG kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
Im Falle der Vertragsübertragung haften der eintretende Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner

für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt eventuell verursachten Mehrkosten.

 

VI. RÜCKTRITT DES REISENDEN VOR REISEBEGINN:

LAPPLANDS DRAG ist bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag vor Reiseantritt berechtigt, anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend zu machen.
Bei Stornierungen werden vom gesamten Reisepreis berechnet :

 

- Grundsätzlich wird bei einer Stornierung der Reise die bereits getätigte Anzahlung einbehalten,

  die laut Reisebeschreibung verlangt wurde ( 20% vom Reisepreis).

- 89 bis 61 Tage vor Reiseantritt:     40%

- 60 bis 31 Tage vor Reiseantritt:     60%

- ab 30 Tage vor Reiseantritt:           80%

- ab 10 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen: 100%

 

Die Anzahlung wird immer eingesetzt für die Vorbereitung der Touren und das Halten der Hunde. 

Wir empfehlen allen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. einer Unfallversicherung.

 

VII. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG DER VERÖFFENTLICHUNG VON FOTO UND VIDEOMATERIAL :

Die Teilnehmer unserer Touren erklären sich damit einverstanden, dass die von Lapplands Drag entstandenen Bild-/ Videoaufnahmen während unserer Touren für Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Lapplandsdrag verwendet werden dürfen. 

Dies gilt z.B. für die Veröffentlichung auf der Homepage www.lapplandsdrag.com und

für soziale Medien wie Facebook / Instagramm.

Im Gegenzug erhalten die Teilnehmer unserer Touren all die von uns gemachten Bilder und Videos der von ihnen mitgemachten Tour zur eigenen Verfügung gestellt.

Dafür bitte einen eigenen USB Stick bzw. eine SD Karte mitbringen.

VIII. VERSICHERUNGEN:

Gegen eventuellen Stornierungskosten sollte sich der Reisende selbst durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung absichern. Dieses sollte direkt nach Buchung erfolgen. Im ausgeschriebenen Reisepreis sind keine Reiseversicherungen ( z.B. für Reiserücktrittskosten, Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherungen, etc.) enthalten.

IX. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR GEFÜHRTE HUNDESCHLITTENTOUREN:

LAPPLANDS DRAG weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Teilnehmer bei den Hundeschlittentouren auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko mitfährt. 

LAPPLANDS DRAG haftet nicht für Ausfall durch höhere Gewalt (z.B. Schneemangel)

oder ein Ereignis, welches Lapplands Drag trotz aller gebotener Sorgfalt nicht hervorsehen

oder abwenden konnte. LAPPLANDS DRAG übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

Der Teilnehmer muss den Guide vor Tour Beginn über eventuelle gesundheitliche Probleme und spezielle Essensgewohnheiten/Unverträglichkeiten rechtzeitig informieren.

LAPPLANDS DRAG haftet nicht für selbst verursachte Unfälle, Verluste oder sonstige Schäden während der Veranstaltung und übernimmt keinerlei Haftung für eventuelles Fehlverhalten einzelner Tour -Teilnehmer. LAPPLANDS DRAG darf eine Tour abbrechen, wenn der Tour -Teilnehmer sich den Anweisungen des Guides widersetzt oder die notwendige körperliche Kondition des Teilnehmers für die entsprechende Tour nicht ausreichen sollte.

LAPPLANDS DRAG ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

 

Der Haftungsausschluss wurde vor Buchung vom Teilnehmer gelesen und anerkannt.

 

Lapplands Drag ist ein Unternehmen mit Reisegarantie

Vädret Lomselenäs

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